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  • Mag von außen so wirken. Würde aber nicht so weit gehen das auch so ohne Fakten anzunehmen. Arbeitgebys haben eine Fürsorgepflicht. Wenn sie wirklich psychologisch qualifizertes Fachpersonal einstellen, würde ich erstmal vermuten, dass diese ihren Job ernst nehmen. Inwiefern sie in der Lage sind dem Personal zu helfen ist dann eine andere Frage. Insbesondere, wenn diese keine Entscheidungsbefugnisse haben und trotz des psychologischen Angebots weiterhin massiv Druck von Entscheiderseite ausgeübt wird.

    Und nur weil das Angebot da ist, wird es u.U. aufgrund der Betriebsatmossphäre trotzdem nicht angenommen, weil sich die Leute nicht trauen o.ä…

    Aber meine Güte, Arbeitnehmys müssen auch gucken, dass sie ihre Gesundheit priorisieren. Kein Job der Welt ist es wert seine eigene Gesundheit derart zu riskieren. Ich will hier aber auch nicht auf eine Opferumkehr hinaus. Ich stelle bloß fest, dass erstaunlich viele Arbeitnehmys eine krankhafte Arbeitshaltung haben. Da muss ein besseres Bewusstsein geschaffen werden und Leute müssen lernen, ihre Grenzen zu ziehen und durchzusetzen.

    Gleichermaßen darf es aber auch nicht sein, dass ein Betrieb eine derart üble Arbeitsatmosphäre erlaubt. Und da die am längeren Hebel sitzen, haben sie auch zurecht eine Fürsorgepflicht, die auch konsequent umgesetzt werden muss. MMn sollte man Amazon und genegell Betriebe dafür viel stärker unter Kontrolle nehmen und reglementieren.











  • In üblicher CDU Manier setze ich auf ein technologieoffenes Deutschland. Technologien wie Nanoroboter, die voraussichtlich erst in einigen Jahrzehnten für diesen Anwendungszweck ausgereift sein werden, werden dieses Problem lösen. Um diesen Prozess zu unterstützen, machen wir zukünftigen und bestehenden Wissenschaftlern weiterhin das Leben schwer und kürzen ihnen die Mittel. Genauso, wie wir es beim Klimawandel tun. Währenddessen subventionieren wir weiterhin jene Wirtschaftszweige, welche das Problem verschlimmern, um global wettbewerbsfähig zu bleiben, statt neuen Unternehmen in dem Breich Rückenwind zu bieten. Im Laufe der Zeit schieben wir alle Probleme auf die Ausländer und schieben sie gleichzeitig ab, damit die Probleme einfach im Mittelmeer ersaufen und auf den Grund des Meeres hinabsinken, wo sie nach einigen Jahren in Vergessenheit geraten. Bei Kritik an dieser Politik lenken wir ab, indem wir sagen, dass die Grünen schuld seien und uns unser Schnitzel wegnehmen wollen. /s




  • Es geht um die Sicherheitsstandards der verbauten Akkus. Diese sind bei E-Rollern nun mal deutlich niedriger als bei Bussen, Laptops, Schlaufons uvm…

    Auszug aus der Empfehlung des VDV:

    Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses: „Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Von daher müssen wir als Verantwortliche handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht. Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen. Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

    https://www.vdv.de/presse.aspx?id=b81e8640-f652-456a-ba55-818b8f872a1f&mode=detail&coriander=V3_e2f41854-19c9-9bcc-8f86-7f23174f376a

    Edit: Hier auch noch etwas detaillierter seitens der DSW21 (Dortmund):

    1. Technische Details zum Mitnahme-Verbot

    DSW21 hat sich intensiv mit dem Thema befasst und nach dem brandschutztechnischen Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) im Auftrag der Hamburger Hochbahn auch ein eigenes, auf Dortmunder Verhältnisse zugeschnittenes Gutachten beim TÜV Süd beauftragt. Parallel dazu haben sich die Expert*innen von DSW21 mit vielen Fachleuten anderer Verkehrsunternehmen ausgetauscht.

    Das Ergebnis beider Gutachten ist eindeutig: Es bestehen eklatante Sicherheitsrisiken bei der Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen.

    Unzureichende Sicherheitsanforderungen

    Ein wichtiger Punkt dabei: Die E-Tretroller unterliegen anders als etwa Pedelecs nicht der wichtigen Sicherheitsnorm DIN EN 50604-1.

    Die Gutachter schreiben dazu: „Mit der DIN EN 50604-1 wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard und in der Folge eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus angestrebt, um werkseitige Fehlproduktionen, minderwertige Batteriefertigungen und die daraus resultierende potenzielle Gefahr für den Endverbraucher durch Brände zu minimieren. Brandereignisse, die dennoch auftreten, sind oftmals auf die falsche Handhabung, unsachgemäße Ladevorgänge, manipulative Eingriffe (z. B. Tuning) oder fehlerhaften Umgang bei der Abstellung zurückzuführen. E-Tretroller fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 50604-1. Stattdessen wird bisher nach der seit 2019 gültigen eKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) mit Bezug auf die Batterien für E-Tretroller lediglich gefordert, dass diese den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194 von 2018 entsprechen (Überladeschutz). Sämtliche anderen Anforderungen, die die DIN 15194 unter anderem für Pedelecs formuliert (z. B. Hammerschlagprüfung), werden – mit Ausnahme des Schutzes vor Manipulation – an die E-Tretroller demnach nicht gestellt.“

    Heißt also: An die E-Tretroller werden bislang nur unzureichende Sicherheitsanforderungen gestellt.

    https://www.bus-und-bahn.de/news-details/mitnahme-verbot-von-e-tretrollern-in-bussen-und-stadtbahnen-ab-1-maerz