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Gegen dieses Urteil hatte sich die vermietende Gesellschaft mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt, weil sie die Mietpreisbremse in der verlängerten Fassung für verfassungswidrig hielt. Dieser Einschätzung erteilte die 2. Kammer des ersten Senats nun eine Absage.
Dachte es wäre die Union die geklagt hätte. Kann noch kommen.
Dachte es wäre die Union die geklagt hätte.
Das Venndiagram ist vermutlich fast ein Kreis
Eine sichel. Die anderen ⅔ sind AfD und FDP




