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    2 months ago

    Gegen dieses Urteil hatte sich die vermietende Gesellschaft mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt, weil sie die Mietpreisbremse in der verlängerten Fassung für verfassungswidrig hielt. Dieser Einschätzung erteilte die 2. Kammer des ersten Senats nun eine Absage.

    Dachte es wäre die Union die geklagt hätte. Kann noch kommen.