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Die Idee an sich ist sowieso der Hohn. Es gibt ein Existenzrecht der Menschen in Israel. Es gibt kein Existenzrecht eines Staates.
Ein eigenständiges, von den staatlichen Rechten auf Souveränität, territoriale Integrität und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker unterscheidbares „staatliches Existenzrecht“ gilt im heutigen Völkerrecht mehrheitlich nicht als anerkannte Rechtskategorie.


