Es kommt nicht alle Tage vor, dass wir die Bundesregierung verklagen müssen, um die Datengrundlage für eine Gesetzesreform herauszufinden. Beim Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) läuft aber vieles anders als bei anderen Gesetzen.
Als Union und SPD im Juli bekanntgaben, das IFG faktisch abschaffen zu wollen, führten sie dafür zwei Gründe an: Erstens würde das IFG die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und der Bundesrepublik bedrohen. Und zweitens müsse man Bürokratie abbauen, die durch das Gesetz zu groß geworden sei. Nur blieb die Regierung Belege für die beiden Behauptungen schuldig.
Wir fragten daher alle Ministerien an, auf welche Datengrundlage sich das Vorhaben stützt. Das wollte uns die Regierung nicht beantworten. Deswegen mussten wir vor Gericht ziehen. Unsere Klage zeigt jetzt: Die Bundesregierung hat keinen Beleg dafür, dass das IFG wirklich aus den von ihr genannten Gründen reformbedürftig wäre. Keinen einzigen.
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Ich bin Fan vom IFG. Aber es gibt schon auch Missbrauchspotenzial: Klausur nicht bestanden -> den Prof mit IFG Anfragen DoSen. KiTa Platz nicht bekommen, beim Steuerbetrug erwischt, … IFG Anfragen aus Rache um einfach Arbeit zu machen sind schon ein fieser Hebel. Gerade bei kleineren Behörden wie Lehrstühlen oder KiTas, die nicht so sehr in eine große Orga eingebunden sind und weitestgehend ihr eigenes Ding machen, kann das viel Aufwand bedeuten der dann für Kernaufgaben fehlt.
Als ich Doktorand war galt die Regel alles was mit Studenten und Klausuren und Prüfungsleistungen zu tun und irgendwie persönlich ist darf nur schriftlich und nicht digital gespeichert werden. Weil für Papier wohl irgendwie andere Auskunftsrechte gelten. Statistiken über Notenverteilungen erfordern dann halt Umwege oder die Arbeitszeit vom HiWi nachzuhalten.
Ob es da wirklich jemals Probleme gegeben hat weiß ich nicht, aber klagefreudige Studis gibt es definitiv einige.