

Die sind für Reiche, also Menschen die Besitzen und nicht von einer Erwerbsarbeit leben, die hier gemeint sind völlig unerheblich, weil sie sich auf die Sozialsysteme in denen sie nicht Mitglied sind, außerdem keine Leistungen beziehen, gelten.
Für Kapitalertragsteuern und Soli hingegen gibt es keine Beitragsbemessungsgrenzen.
Auch Einkommen aus Arbeit progressiert nicht unendlich nach oben und ist irgendwann erreicht. Kapitalertragsteuer ist insofern Progressiv, als dass du mit Günstigerprüfung weniger zahlst, wenn dein Gesamteinkommen aus Arbeit + Kapitalertrag Summe X nicht überschreitest, bis zu 25% max.