Im Fall des früheren Raubkopienportals "movie2k" zieht die Justiz erstmals mehr als 2,5 Millionen Euro bei einem Mittäter ein. Parallel geht es vor dem Landgericht Leipzig um Bitcoins im Milliardenwert.
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Oha, da wurde also Leuten Gewalt angedroht oder deren Leben bedroht?
Oh, es handelt sich um “bewegliche” Sachen?
Dann ist das natürlich krass.
Ansonsten ist das ein von der Medienindustrie verbreiteter Kampfbegriff dem es an jeglicher Sachlichkeit mangelt und leider von Journalistys aufgegriffen wird.
https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
Oha, da wurde also Leuten Gewalt angedroht oder deren Leben bedroht?
Oh, es handelt sich um “bewegliche” Sachen?
Dann ist das natürlich krass.
Ansonsten ist das ein von der Medienindustrie verbreiteter Kampfbegriff dem es an jeglicher Sachlichkeit mangelt und leider von Journalistys aufgegriffen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
Ist natürlich nur Strafrecht. Zivilrechtlich könnten die Urheber Schaden einklagen
Ja klar, haben wir Gesetze für sowas. Ich bin bloß über die Formulierung "Raub"kopie hergezogen.